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Neue Anforderungen für ESG-Berichte in der EU – bald auch für die Schweiz?

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Seit Anfang 2025 gelten in der EU neue Richtlinien zur ESG-Berichtspflicht. Viele bisher nicht betroffene Unternehmen, besonders auch KMU, sind von den verschärften Richtlinien tangiert. Der Bundesrat lässt seit dem Juni 2024 in einem Vernehmlassungsprozess mögliche neue Bestimmungen prüfen. Dabei orientiert sich der Bundesrat an den neuen EU-Richtlinien.

Folgt die Schweiz der EU?

Am 29. November 2020 wurde die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" an der Urne abgelehnt und der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments angenommen. Im Zuge dessen hat der Bundesrat auch entschieden die Gesetzgebung in diesem Bereich künftig international abzustimmen und entsprechend Entwicklungen in der EU zu berücksichtigen. Dies aus praktisch naheliegenden Gründen, ist doch die Schweizer Wirtschaft enorm mit der EU bezüglich Forschung, Produktion und Handel verflochten.

Am 26. Juni 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den neuen Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten für Unternehmen. Dabei ins Zentrum rücken auch die neuen und verschärften Richtlinien, welche die EU bereits per 01. Januar 2025 in Kraft gesetzt haben. Verfolgt der Bundesrat auch künftig das Ziel die nationale Gesetzgebung in diesem Bereich international anzugleichen, wird dieser vermutlich die EU-Richtlinien ähnlich oder sogar mit kleinen, auf die Schweiz abgestimmte Eigenheiten, übernehmen.

Die Angleichung hat neben den negativen Folgen von mehr Bürokratie auch den Vorteil eines langersehnten, gemeinsamen Standards, an welchem sich die Unternehmen orientieren können. Mit Blick auf die internationalen Entwicklungen, ausgeschlossen von der 4 Jahre dauernden Trump-Administration, werden sich ESG-Standards und Bemühungen für mehr Nachhaltigkeit längerfristig durchsetzen. Deshalb ist die zentrale Frage im Raum – wer setzt die neuen Richtlinien als erstes und gewinnbringend um.

Welche neuen Regeln gelten nun in der EU?

Die neuen Richtlinien der EU bauen auf die seit 2017 in Kraft bestehenden Regeln auf. Diese sind in der Schweiz ebenfalls seit längerem in Kraft. Die neuen Richtlinien, welche seit dem 01. Januar 2025 in der gesamten EU in Kraft stehen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Neu gilt die ESG-Berichtspflicht, inklusive Emissionsdaten, für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Nettoumsatz von über 40 Millionen Euro.
  • Inhaltlich rückt die CO2-Berichterstattung in den Fokus. Künftig müssen alle von der Richtlinie betroffenen Unternehmen die CO2-Emissionen von Geschäftsreisen und dem Arbeitsweg von Mitarbeitenden ebenfalls erfassen. Alleine Deutschland will somit versuchen die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken.
  • Ebenfalls neu müssen Unternehmen ihre ESG-Berichterstattung basierend auf verifizierte und anerkannte Standards (GRI, TCFD, SASB) umsetzen. Zudem müssen die Berichte von Dritten unabhängigen verifiziert werden.

Auf diese neuen Richtlinien sollten sich auch Schweizer Unternehmen einstellen. Der Bundesrat hat bereits argumentiert, dass diese gleich übernommen werden sollen mit der Ausnahme bei den Standards. Im Unterschied zu den Unternehmen in der EU sollen die Unternehmen in der Schweiz jedoch die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard zu orientieren. Am 17. Oktober 2024 lief die Vernehmlassungsfrist aus.

Ziehen Sie Vorteile aus Ihrer ESG-Berichterstattung

Die Bedeutung der ESG-Berichterstattung hat über die letzten Jahre enorm zugenommen. So ist die Emissionsberichterstattung nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern auch eine geschäftliche Notwendigkeit. Unternehmen, die ihre Emissionen aktiv managen, erzielen nachweislich bessere Leistungen und werden von Verbrauchern, Investoren und Mitarbeitenden bevorzugt. Deshalb ist es zentral die ESG-Berichterstattung als auch eine Chance in der eigenen Kommunikation zu sehen. In der Umsetzung der ESG-Berichterstattung gilt es deshalb, auch immer im Hinterkopf die einzelnen Bedürfnisse Ihrer Anspruchsgruppen zu behalten:

  • Kunden: Verbraucher bevorzugen zunehmend Marken, die sich zu Nachhaltigkeit und Transparenz bekennen.
  • Investoren: Anleger priorisieren zunehmend Unternehmen mit starken ESG-Praktiken und einem Fokus auf verpflichtende Emissionsberichterstattung.
  • Mitarbeitende: Nachhaltigkeit, einschließlich Emissionsberichterstattung, ist ein Schlüsselfaktor bei der Gewinnung und Bindung von insbesondere jüngeren Talenten.

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